Co-Working - Flex Desk Pro Terms & Conditions

A. Brandschutzordnung der KitchenTown GmbH & Co. KG (im Folgenden „Betreiber“) 10/2019

Das Mitglied hat die gültige Brandschutzordnung des Betreibers für die Räumlichkeiten in der Mollstr. 32, 10249 Berlin vollständig gelesen und verstanden.

B. Hausordnung der KitchenTown GmbH & Co. KG (im Folgenden „Betreiber“) 10/2021

Das Mitglied hat die gültige Hausordnung des Betreibers für die Räumlichkeiten in der Mollstr. 32, 10249 Berlin vollständig gelesen und verstanden.

C. Allgemeine Nutzungsbedingungen der KitchenTown GmbH & Co. KG (im Folgenden „Betreiber“) 11/2021

Präambel

Der Betreiber richtet sein Angebot an Unternehmen im Lebensmittelbereich und bietet Büroarbeitsplätze und Flächen, Räume, Einrichtungen und Equipment für die Produktentwicklung an. Der Betreiber hat hierzu Räumlichkeiten in der Mollstraße 30-32 in 10249 Berlin gemietet und ist befugt das Mietobjekt ganz oder teilweise verschiedenen Mitgliedern gleichzeitig zur Nutzung zu überlassen.

§ 1 Allgemeines

1. Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht, die Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, diesen Nutzungsbedingungen, den weiteren im Verwaltungssystem gebuchten Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie der Hausordnung (beides abrufbar unter https://ktberlin.cobot.me). Dem Mitglied ist bekannt, dass alle in § 1 Abs. 1 genannten Regelungen fortlaufend aktualisiert werden und sich Änderungen ergeben können. Mit Ausnahme der Änderungen von Tarif- und Preisänderungen (siehe insoweit §6), werden Änderungen dem Mitglied spätestens bis zum 15. Eines Monats per E-Mail oder im Verwaltungssystem mitgeteilt. Die neuen Bedingungen gelten ab dem ersten Tag des Folgemonats.

2. Geschäftsbedingungen oder entgegenstehende Erklärungen des Mitglieds werden ausdrücklich nicht Bestandteil, sofern diese nicht schriftlich vom Betreiber akzeptiert werden.

3. Sofern das Mitglied die Leistungen für weitere Nutzer entsprechend § 3 Absatz 5 bucht, hat das Mitglied die Nutzer entsprechend auf diese Regelungen hinzuweisen sowie die mitgeltenden Dokumente zu verpflichten.

§ 2 Mitgliedschaft, Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung in unserem Verwaltungssystem und der Buchung eines verfügbaren und gültigen Tarifs sowie der anschließenden Bestätigung durch den Betreiber. Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen bzw. diese selbst im Verwaltungssystem vorzunehmen. Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sofern nicht anders angegeben beträgt der Abrechnungszeitraum einen (1) Monat. Das Nutzungsverhältnis endet automatisch, wenn der Hauptmietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter endet. Der Betreiber wird das Mitglied hierüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits für die Zukunft gezahlte Beträge zurückerstatten.

3. Die Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 28 Tagen, sofern vor Vertragsabschluss nicht anders angegeben, jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraums, kündigen. Die Kündigung ist schriftlich (E-Mail an hello@kitchentown.de genügt) zu erklären oder im Verwaltungssystem selbstständig vorzunehmen.

4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch beide Parteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Für den Betreiber liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied

a) mit mehr als einer Abrechnung ganz oder teilweise in Zahlungsverzug ist, unabhängig davon, ob dies aufeinanderfolgende Abrechnungen betrifft

b) oder das Mitglied oder ein angemeldeter Nutzer die Rechte des Betreibers dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass sie die Räume und Einrichtungen sowie die darin eingebrachten Gegenstände bzw. die Einrichtung durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt,

c) oder das Mitglied oder ein angemeldeter Nutzer erheblich oder wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Vertrag, diesen Nutzungsbedingungen bzw. den mitgeltenden SOP, Hygienevorschriften oder der Hausordnung verstößt,

d) sowie bei Zahlungsunfähigkeit des Mitglieds, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mitglieds oder bei Ablehnung eines entsprechenden Antrags mangels Masse.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Zum Ende der Mitgliedschaft hat das Mitglied unabhängig vom Beendigungsgrund die Räume und Einrichtungen bzw. seinen unmittelbaren Arbeitsplatz unverzüglich vollständig zu räumen. Direkt zugeteilte Arbeitsplätze müssen, abgesehen von der Abnutzung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, in demselben Zustand frei von Personen, Gegenständen oder Verschmutzungen übergeben werden, in dem es diesen erhalten hat. Sollte das Mitglied dieser Pflicht nach einmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommen, so wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes durch den Betreiber vorgenommen und dem Mitglied mit dem jeweils gültigen angegebenen Stundensatz für Aufräumarbeiten pro angefangener Arbeitsstunde gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung gestellt.

6. Der Betreiber ist berechtigt, den Unternehmensnamen, die Markenzeichen sowie das Unternehmenslogo des Mitglieds auf seinen Internetseiten, in seinen Räumlichkeiten oder für Social Media Publikationen als Referenz zu verwenden.

§ 3 Leistungen

1. Der Betreiber erbringt sämtliche Leistungen, sofern nicht anders angegeben, in den Räumen Mollstraße 30-32 in 10249 Berlin. Die Mitgliedschaft ist nicht auf Dritte übertragbar und die Leistungen dürfen nur für den angegebenen Zweck genutzt werden. Das Mitglied ist seinerseits nicht zur Untervermietung berechtigt. Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen des Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Rechte aus dem Vertrag an verbundene Unternehmen abzutreten.

2. Die Dienstleistungen des Betreibers unterliegen unterschiedlichen Tarifen. Je nach Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang, Räume, Inventar und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Diese lassen sich der mitgeltenden Preis- & Leistungsübersicht entnehmen. Darüber hinaus kann das Mitglied verschiedene weitere Leistungen und Angebote nach Verfügbarkeit über das Verwaltungssystem hinzu buchen.

3. Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraumes (soweit nichts anderes bestimmt ein (1) Monat) in Anspruch genommen werden. Etwaige nicht genutzte Leistungen verfallen und werden nicht erstattet.

4. Das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsmäßigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit anerkannt.

5. Die Nutzung des gewählten Tarifs ist personengebunden. Je nach Tarif kann das Mitglied zusätzliche Nutzer-Accounts (Nutzer) im Verwaltungssystem anlegen bzw. hinzubuchen. Zusätzliche Nutzer dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Betreibers nur für Arbeitnehmer oder gesetzliche Vertreter des Mitglieds angelegt werden. Die Anzahl der kostenfreien, zusätzlichen Nutzer ergibt sich aus der mitgeltenden Preis- und Leistungsübersicht. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt immer stellvertretend über den jeweils zuerst erstellten Mitgliedsaccount in Verbindung mit einer hinterlegten Rechnungsadresse.

6. Die Dienstleistungen des Betreibers unterliegen unterschiedlichen Tarifen. Je nach Tarif kann das Mitglied Post- und Paketsendungen im Umfang eines üblichen Bürobetriebes (näher definiert in der Hausordnung) an die Adresse Mollstraße 30-32 in 10249 Berlin senden lassen. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für die Zustellung und die Unversehrtheit dieser Sendungen, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Mitglied erhält keine Empfangsvollmacht für die Entgegennahme von nicht an ihn oder nicht an von ihm angemeldete Nutzer adressierte Sendungen.

7. Die Logistik, d.h. ausgehende wie eingehende Lieferungen von Rohstoffen, Zutaten, Verpackungsmaterialien sowie Fertig- und Zwischenerzeugnissen, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln durch das Mitglied stehen, sind von § 3 (6) ausdrücklich ausgenommen. Das Mitglied ist für die Logistik dieser Waren gemäß der mitgeltenden Hausordnung des Betreibers selbst verantwortlich.

8. Der Betreiber gewährt dem Mitglied keinen Konkurrenzschutz.

§ 4 Verfügbarkeit

1. Die angebotenen Tarife umfassen die Nutzung (a) reservierbarer Arbeitsplätze, Bereiche, Räume, sowie (b) nicht reservierbarer Arbeitsplätze, Bereiche, Räume, Maschinen oder Werkzeuge. Eine entsprechende Auflistung wird dem Mitglied im Rahmen der vor Vertragsabschluss überlassenen Hausordnung bekannt gemacht.

2. Das Mitglied kann die Einrichtungen der Kategorie (a) über den im Verwaltungssystem hinterlegten Buchungskalender reservieren. Der Betreiber stellt ein ausreichendes Kontingent verfügbarer Einheiten für die Mitglieder innerhalb eines Abrechnungszeitraums sicher. Die Verfügbarkeit zum Wunschtermin kann jedoch nicht garantiert werden, sofern nichts anderes in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben ist.

3. Die Einrichtungen der Kategorie (b) können, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, nicht reserviert werden. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen. Die Mitglieder verpflichten sich die Einrichtungen unter Beachtung der Hausordnung und unter gegenseitiger Rücksichtnahme zu verwenden.

4. Der Betreiber kann bis zu fünf Veranstaltungen monatlich auf den Gemeinschaftsbereichen, auf fest vermieteten Flächen der Produktentwicklung sowie in den Büroräumlichkeiten durchführen, sodass diese Einrichtungen den anderen Mitgliedern nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mit einer angemessenen Frist im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit hat das Mitglied nicht. Das Mitglied ist nach entsprechender Vorankündigung verpflichtet alle von ihm oder einem Nutzer eingebrachten Gegenstände aus den betroffenen Bereichen zu entfernen.

§ 5 Benutzungsordnung

1. Das Mitglied ist verpflichtet an einer allgemeinen Einweisung des Betreibers teilzunehmen, u.a. in den sachgemäßen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere solcher des Lebensmittelrechts- sowie der Hygienevorschriften. Das Mitglied ist darüber hinaus verpflichtet alle von ihm angemeldeten zusätzlichen Nutzer ebenfalls entsprechend zu unterweisen. Das Mitglied und die Nutzer werden die Hinweise befolgen und ihr Verhalten darauf abstimmen.

2. Jedes Mitglied, das in den Räumlichkeiten des Betreibers Lebensmittel für Dritte herstellt, gilt als Lebensmittelunternehmer im Sinne von Artikel 3 Nr. 3 VO 178/2002. Es hat demzufolge insbesondere alle damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben selbständig einzuhalten. Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für die Gefahrenanalyse seiner Herstellungsverfahren sowie die Aufstellung eines Eigenkontrollkonzeptes nach HACCP-Standards. Außerdem ist dem Mitglied bekannt, dass es allein durch die Anerkennung der Hausordnung seinen Pflichten aus Artikel 3 Nr. 3 VO 178/2002 nicht nachkommt. Der Betreiber ist ausdrücklich nicht Lebensmittelunternehmer oder Hersteller etwaiger Produkte und daher ist er für die Einhaltung dies betreffender Vorschriften nicht verantwortlich.

2. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Betreibers geschieht auf eigene Gefahr. Das Mitglied hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

3. Das Mitglied ist verpflichtet, nach der täglichen Nutzung seinen Arbeitsplatz vollständig zu räumen, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben. Alle Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen muss das Mitglied nach seiner Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand in Übereinstimmung mit der Hausordnung zurücklassen. Sollte das Mitglied dieser Pflicht nach einmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommen, so wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes dem Mitglied mit dem jeweils gültigen angegebenen Stundensatz pro angefangener Arbeitsstunde für Mitarbeiter*innen KitchenTown gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung gestellt.

4. Alle persönlichen Gegenstände des Mitglieds und der Nutzer sind mit Beendigung der täglichen Nutzung zu entfernen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Dem Mitglied kann es durch den Betreiber gestattet werden eigene Maschinen, Werkzeuge, technische Geräte oder Gegenstände kostenfrei oder gegen Gebühr in die Räumlichkeiten des Betreibers einzubringen. Der Betreiber weist dem Mitglied hierfür einen festen Stellplatz zu, wohin die entsprechenden Maschinen, Werkzeuge, technischen Geräte oder Gegenstände nach Benutzung zu verräumen sind. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Unversehrtheit dieser Maschinen, Werkzeuge, technischen Geräte oder Gegenstände. Sofern es sich um elektrische Geräte handelt, ist das Mitglied selbst dafür verantwortlich die Betriebssicherheit nach geltenden Vorschriften regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Anweisungen des Personals des Betreibers, seiner gesetzlicher Vertreter oder seiner Mitarbeiter/innen (Aufsichtspersonen) sind Folge zu leisten.

5. Das Mitglied ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet sowie in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Betreibers zu benutzen. Das Mitglied haftet für alle durch es selbst oder seine angemeldeten Nutzer schuldhaft verursachten Schäden, auch für die fahrlässige Auslösung der Rauchmelder und damit verbundene Kosten z.B. für Feuerwehreinsätze. Insofern trägt das Mitglied die Beweislast für eine Entlastung.

6. Schäden an Einrichtungsgegenständen, Maschinen oder dem Gebäude sind den Mitarbeiter/innen des Betreibers unverzüglich mitzuteilen.

7. Die Erhaltung und Instandsetzung sämtlichen Inventars obliegt dem Betreiber, der auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars trägt. Der Betreiber wird das Inventar in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Sobald der Betreiber von der eingeschränkten Funktionsfähigkeit Kenntnis erlangt, wird er die Instandsetzung unverzüglich in Auftrag geben. Die Nutzungsmöglichkeiten können während der Instandsetzung jedoch eingeschränkt sein. Eine solche Einschränkung berechtigt das Mitglied nicht zur Minderung. Das Mitglied ist verpflichtet den Betreiber unverzüglich über Schäden oder eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit zu unterrichten, sobald dieses hiervon Kenntnis erlangt.

8. Bei Beendigung des Vertrages hat das Mitglied das Inventar in vertragsgemäßem Zustand herauszugeben. Für fehlende, beschädigte und solche Inventarteile, deren Gebrauchstauglichkeit durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Abnutzung nach der Verkehrsanschauung als aufgehoben gelten, ist vom Mitglied Wertersatz zu leisten.

09. Die vorhandenen Müllcontainer stehen ausschließlich für die Entsorgung von Haushaltsabfällen zur Verfügung. Dem Mitglied obliegt es in eigener Zuständigkeit und entsprechend der Hausordnung, in Abstimmung mit den hierfür zuständigen Behörden und Entsorgungsunternehmen für die Entsorgung von Chemikalien, Gefahrstoffen und sonstigem Sondermüll zu sorgen. Sämtliche Kosten, die mit der Entsorgung solcher Stoffe in Zusammenhang stehen, trägt das Mitglied unmittelbar. Das Mitglied stellt den Betreiber von jeder Inanspruchnahme frei, die im Zusammenhang mit der Entsorgung der bezeichneten Stoffe steht.

10. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für das Mitglied während der auf der Internetseite bzw. internen Kommunikationsmedien mitgeteilten Öffnungszeiten möglich. Der Betreiber stellt dem Mitglied eine kodierte Zugangskarte oder einen Zugang über das mobile Endgerät des Mitglieds via App für die Dauer der Vertragsbeziehung zur Verfügung. Der Verlust einer Zugangskarte oder des Mobilgerätes ist unverzüglich zu melden. Für den Verlust einer kodierten Zugangskarte berechnet der Betreiber eine Gebühr entsprechend der Preis-Leistungsübersicht zu entnehmen. Das Mitglied ist zur Zahlung aller aus dem Verlust entstehenden Schäden, insbesondere auch etwaiger Folgeschäden, verpflichtet.

§ 6 Preise und Tarife

1. Die Tarife und Preise des Betreibers sind auf www.kitchentown.de oder im Verwaltungssystem einsehbar. Tarife und Preise können durch den Betreiber jederzeit für nachfolgende Abrechnungszeiträume geändert werden. Änderungen werden dem Mitglied per E-Mail oder im Verwaltungssystem mitgeteilt. Falls das Mitglied den Änderungen nicht zustimmt, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht von sieben (7) Tagen ab Mitteilung der Änderungen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu. Macht das Mitglied von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Tarif und Preise ab dem Abrechnungszeitraum, der dem Abrechnungszeitraum in den das Ende der Kündigungsfrist fällt, folgt.

2. Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt jedes Mitglied selbst im Verwaltungssystem vor.

3. Der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Mitglieds darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Stromverbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten für den Stromverbrauch in Rechnung gestellt werden. Die Druckernutzung in einem Kalendermonat wird dem Mitglied auf der Rechnung für den nächsten Abrechnungszeitraum im Folgemonat berechnet. Die Preise hierfür ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

§ 7 Haftung des Betreibers

1. Der Betreiber beschränkt seine Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn es geht um die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, in denen er auch für leichte Fahrlässigkeit haftet.

2. Darüber hinaus haftet der Betreiber außerdem für einfache Fahrlässigkeit, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 50.000.

3. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers.

4. Der Betreiber haftet in jedem Falle nur für den unmittelbaren Schaden, in keinem Fall sind etwaige mittelbare- oder Folgeschäden, insbesondere kein entgangener Gewinn erfasst. Diese Beschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und der Haftung nach dem ProdHaftG oder andren Haftungstatbeständen, die das Gesetz zwingend vorsieht.

5. Der Ausschluss sowie die Beschränkung der Haftung gemäß Ziff. 2 und 4 gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers

6. Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwölf (12) Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach dem ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 8 Haftung des Mitglieds

1.Das Mitglied haftet für alle durch ihn oder einen von ihm angemeldeten Nutzer verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

2. Das Mitglied sichert alle mit eingebrachten Geräte und Gegenstände zur Verhinderung von Beschädigungen oder Verletzungen und haftet für alle durch diese verursachten Schäden vollumfänglich. Das Mitglied ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung je nach Tätigkeitsbereich eine Sachversicherung für die von ihm eingebrachten Gegenstände, Einbauten und sonstige Betriebseinrichtungen auf seine Kosten abzuschließen und dem Betreiber auf Verlangen ihr Bestehen nachzuweisen.

3. Das Mitglied verpflichtet sich, auf die anderen Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Bei einem Verstoß gegen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen oder der Hausordnung haftet das Mitglied allein für etwaige Schäden Dritter und stellt den Betreiber von allen Ansprüchen anderer Mitglieder sowie Dritter frei. Dazu zählen insbesondere auch etwaige Folgeschäden.

4. Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich und unter Beachtung etwaiger Dritter sowie aller gesetzlicher Vorschriften zu nutzen. Bei einem Verstoß haftet das Mitglied allein und stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei.

5. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu. Es obliegt dem Mitglied, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen und sonstigen Beeinflussungen Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

6. Das Mitglied stellt die Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit seiner Nutzung selbständig sicher und wird den Betreiber von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden, Kosten oder Aufwendungen wird das Mitglied dem Betreiber ersetzen.

7. Das Mitglied haftet in gleicher Weise für die von ihm angemeldeten Nutzer, seine Angestellten, Gäste sowie sonstige Dritte, die es mit der Leistung des Betreibers in Berührung bringt.

§ 9 Abrechnung und Zahlung

1. Dem Betreiber steht es frei, Vorschüsse für gebuchte Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig. Der Betreiber arbeitet zwecks Sicherstellung eines automatisierten Zahlungsverkehrs mit den Dienstleistern Paypal (PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.,22-24 Boulevard Royal,L-2449 Luxembourg) und GoCardless Ltd (Sutton Yard, 65 Goswell Road, London, EC1V 7EN) . Es gelten hierbei zusätzlich die AGB der jeweiligen Anbieter.

2. Bei nicht erfolgter Zahlung kommt das Mitglied mit Ablauf von fünf Werktagen in Verzug. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber.

3. Der Betreiber kann Zahlungen des Mitglieds nach seiner Wahl auf offene Forderungen verrechnen, soweit nicht das Mitglied bei Zahlung den Verwendungszweck anderweitig bestimmt hat.

4. Gemäß der Präambel dieses Vertrages richtet der Betreiber sein Angebot an Unternehmen im Lebensmittelbereich. Der Betreiber hat hierzu Räumlichkeiten in der Mollstraße 30-32 in 10249 Berlin gemietet und ist befugt das Mietobjekt ganz oder teilweise verschiedenen Mitgliedern gleichzeitig zur Nutzung zu überlassen. Der Hauptvermieter hat für die Vermietung des Mietgegenstandes gemäß § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG verzichtet (Option zur Umsatzsteuerpflicht). Der Betreiber hat sich verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug bei dem Vermieter nicht ausschließen, und dies dem Vermieter auf Verlangen unverzüglich zu bestätigen. Insbesondere ist der Betreiber verpflichtet, dem Vermieter alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit der Vermieter die ihm obliegenden Nachweise gemäß § 9 UStG gegenüber seinem Finanzamt führen kann. Sofern sich die Geschäftstätigkeit des Betreibers dergestalt ändert, dass der Vermieter nicht mehr vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder er irrtümlich davon ausgegangen war, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, hat er dies dem Vermieter unverzüglich - bei nachträglicher Kenntnis auch mit Wirkung für die Vergangenheit - mitzuteilen. Dieselben Verpflichtungen treffen das Mitglied. Der Hauptvermieter kann entsprechende Rechte direkt gegen das Mitglied herleiten (berechtigender Vertrag zu Gunsten Dritter).

§ 10 Betreten der Räume / Umbaumaßnahmen

1. Der Betreiber und dessen Erfüllungsgehilfen sind jederzeit berechtigt sich im Mietobjekt aufzuhalten und geteilte Arbeitsplätze zu besichtigen. Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist der Betreiber befugt, nicht geteilte Arbeitsplätze nach vorheriger Ankündigung zu betreten und zu besichtigen oder hiermit andere Personen zu beauftragen. Dem Hauptvermieter ist auf Anforderung des Betreibers unter denselben Voraussetzungen Zutritt zu gewähren.

2. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn an den Mieträumen oder angrenzenden Bauteilen Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen oder wenn Anlagen, die für die Mieträume und ihre zeitgemäße Ausstattung zweckdienlich sind (z B für die Versorgung mit Wärme, Wasser, Gas und Strom), zu installieren, zu warten oder zu kontrollieren sind. Ein berechtigtes Interesse ist außerdem dann gegeben, wenn eine vorangegangene Besichtigung Anlass zu Beanstandungen gegenüber dem Mieter gegeben hatte.

3.Der Betreiber ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Umbauten, Modernisierungsarbeiten und Reparaturen in den Räumen und angrenzenden Bauteilen durchzuführen, wenn dies zur Erhaltung oder Verbesserung, zur Einsparung von Energiekosten oder zur Abwehr und Beseitigung von Schäden und Gefahren zweckdienlich ist.

§ 11 Datenschutz

1.Der Betreiber beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach der DSGVO. Hierfür maßgeblich sind die Datenschutzhinweise des Betreibers, zu finden unter https://kitchentown.de/privacy-policy.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Gegenüber den Forderungen des Betreibers aus dem Vertrag steht dem Mitglied ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht nur dann zu, wenn der Anspruch, auf den das Recht gestützt wird, unbestritten oder rechtkräftig bzw. entscheidungsreif festgestellt ist. Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung oder Minderung. Etwaige nicht genutzte Einheiten verfallen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums.

2. Gegen Forderungen aus dem Vertrag kann das Mitglied auch für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Mit vorstehender Maßgabe ist auch nach Rückgabe der Mietsache die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Betreibers auf Zahlung von Mietzins, Betriebskosten und Nutzungsentschädigung ausgeschlossen.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist Hannover, soweit gesetzlich zulässig. Der Betreiber ist jedoch berechtigt, das Mitglied an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder am Gerichtsstand einer Niederlassung zu verklagen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 14.11.2022

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